Schmiermittel
BRUNOX Turbo-Spray ist ein Langzeit-Gleitmittel auf Basis einer ausgewogenen Kohlenhydratmischung mit dem Turboline-Zusatz.
Aufsteigendes Öl / Rostlöser
BRUNOX Turbo-Spray ist ein Mehrkomponenten-Schmieröl mit hervorragender Leistungsfähigkeit. Durch die Kapillarwirkung ist es möglich, in feinste Haarrisse und Zwischenräume einzudringen und beispielsweise verhärtete Schrauben im Handumdrehen zu lösen. Entfernt Flugrost und löst schwergängige Mechanismen.
Rostschutzmittel
BRUNOX Turbo-Spray garantiert vollen Korrosionsschutz sowie Hohlraumkonservierung. Eine entsprechende Kohlenhydratmischung garantiert sowohl einen durchgehenden Schutzfilm als auch die nötige Schichtdicke, um Feuchtigkeit zu verdrängen. Es bildet einen transparenten, unsichtbaren, nicht aushärtenden Film, der in den meisten Fällen nicht entfernt werden muss (Ausnahme: Lackierung). Dieser Film schützt einige Zeit (ca. 6 Monate) vor Korrosion und wirkt schmutzabweisend.
Reiniger
Es weicht und löst sowohl mineralische als auch organische Verunreinigungen, so dass Flecken nahezu aller Art (z. B. Asphalt, Staub von Bremsbelägen, Klebstoffreste etc.) mühelos entfernt werden können. Es löst auch die Reste von Schießpulver, Tombak und Kupfer auf Waffen. Es neutralisiert den Schweiß an den Händen, schützt außerdem Aluminium, Kupfer, Messing, Chrom und verzinkte Bleche sowie Edelstahl.
Kontaktspray
BRUNOX Turbo-Spray hat eine sehr niedrige Oberflächenspannung und eine ausreichende Haftung auf Metallen und verhindert so das Benetzen der Kontakte. Sehr hohe Durchstoßfestigkeit (45 kV/cm) erlaubt auch den Einsatz auf sehr empfindlichen Schaltungen. Diese Funktion ist besonders nützlich für elektrische Kontakte, Kurzschlüsse können beseitigt und verhindert werden.
Eigenschaften
* enthält kein Silikon, Teflon oder Graphit
* greift Lack, Leder, Holz, Gummi, Kunststoffe und Stoffe nicht an
* enthält nur 3 % Treibgas (CO2), also 97 % Wirkstoff.
* hat eine Zündtemperatur von 78°C
Nach dem Umsatzregistrierungsgesetz ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, die erhaltenen Umsätze online beim Finanzamt anzumelden: im Falle eines technischen Ausfalls dann spätestens innerhalb von 48 Stunden.