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Nach dem Umsatzregistrierungsgesetz ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, die erhaltenen Umsätze online beim Finanzamt anzumelden: im Falle eines technischen Ausfalls dann spätestens innerhalb von 48 Stunden.